Gemäss Detailaufstellung zur eingereichten Kostennote und E-Mail der Verteidigerin vom 24. November 2022 wird für die Beschwerde ein Aufwand von 3.4 Stunden mit einem Stundenansatz von Fr. 100.00 für die Arbeit von juristischen Mitarbeiterinnen und von 5.6 Stunden mit einem Stundenansatz von Fr. 300.00 geltend gemacht. Für die Stellungnahme vom 12. Oktober 2022 wird ein Aufwand von 2.6 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 300.00 gefordert. Bei der vorliegenden Sachlage erscheint der geltend gemachte Aufwand grundsätzlich als angemessen, auch wenn einzelne Positionen in der eingereichten Kostennote nicht nachvollziehbar sind.