In Strafsachen bemisst sich die Entschädigung nach dem angemessenen Zeitaufwand des Anwaltes (§ 9 Abs. 1 AnwT). Der Stundenansatz beträgt in der Regel Fr. 220.00 und kann in einfachen Fällen bis auf Fr. 180.00 reduziert und in schwierigen Fällen bis auf Fr. 250.00 erhöht werden. Auslagen und Mehrwertsteuer werden separat entschädigt (§ 9 Abs. 2bis AnwT). Gemäss Detailaufstellung zur eingereichten Kostennote und E-Mail der Verteidigerin vom 24. November 2022 wird für die Beschwerde ein Aufwand von 3.4 Stunden mit einem Stundenansatz von Fr. 100.00 für die Arbeit von juristischen Mitarbeiterinnen und von 5.6 Stunden mit einem Stundenansatz von Fr. 300.00 geltend gemacht.