3. 3.1. Gegen diese ihm am 17. August 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. August 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit den folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten vom 25. Juli 2022, ST.2022.63/ad/dr StA-Nr. ST.2021.2929 sei aufzuheben und es sei die Vorinstanz anzuweisen, auf die Einsprache des Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl Nr. ST.2021/2929 einzutreten; 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren eine kostendeckende Entschädigung zuzusprechen;