1.3. Mit Eingabe vom 25. April 2022 (Postaufgabe: 27. April 2022) stellte der Beschwerdeführer dem Bezirksgericht Bremgarten verschiedene Unterlagen des gegen ihn geführten Strafverfahrens zu und bat um Kenntnisnahme "seiner fristgerechten Einsprache vom 29.07.2021, zum Strafbefehl vom 22.07.2021". Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten überwies den Strafbefehl mit Verfügung vom 27. Juni 2022 infolge Einsprache vom 29. Juli 2021/25. April 2022 dem Bezirksgericht Bremgarten zur Beurteilung. -3-