Da der angefochtene Strafbefehl somit wegfalle, sei es seines Erachtens notwendig, dass der Beschwerdeführer gegen den neu ausgestellten Strafbefehl wiederum Einsprache erhebe. Der zweite Strafbefehl vom 7. April 2022 wurde dem Beschwerdeführer am 13. April 2022 zugestellt.