1.2. Anlässlich seiner Einvernahme vom 1. April 2022 wurde dem Beschwerdeführer durch den verfahrensleitenden Staatsanwalt mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl zur Beurteilung an das zuständige Bezirksgericht überweisen werde. Mit Schreiben an den Beschwerdeführer vom 7. April 2022 führte der verfahrensleitende Staatsanwalt aus, dass er aufgrund der Aktenlage davon ausgehe, dass dem Beschwerdeführer versehentlich ein nicht unterzeichneter Strafbefehl zugestellt worden sei.