Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 84.00, zusammen Fr. 1'084.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Einsetzung von Rechtsanwalt Julian Burkhalter als unentgeltlicher Rechtsbeistand wird abgewiesen. 4. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Thierry Wunderlin, […], eine Entschädigung für das vorliegende Beschwerdeverfahren in Höhe von Fr. 1'275.70 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten.