3. Immerhin gilt es auf Folgendes hinzuweisen: Wie erwähnt stellte Rechtsanwalt Julian Burkhalter anlässlich der ersten Einvernahme bei der Kantonspolizei Aargau zu Handen des Protokolls den Antrag, als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt zu werden. Nach der Haftverhandlung wollte der Beschwerdeführer nicht mehr von Rechtsanwalt Julian Burkhalter verteidigt werden und ersuchte um Einsetzung von Rechtsanwalt Thierry Wunderlin als amtlicher Verteidiger. Damit wurde der Antrag, Rechtsanwalt Julian Burkhalter als amtlichen Verteidiger zu bestellen, sinngemäss zurückgezogen.