ihn beschränkt für das Haftverfahren als amtlichen Verteidiger ein (vgl. act. 008; 038; 086 ff.; 095 ff. sowie Aktenzusammenzug Ziff. 1.4; vgl. auch Anordnung und Einsetzung der amtlichen Verteidigung vom 22. April 2022 [act. 028] und vom 26. April 2022 [act. 030] mit Wirkung ab dem 18. April 2022). In diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer somit sowohl durch Rechtsanwalt Julian Burkhalter und im Haftverfahren zusätzlich durch Rechtsanwalt Thierry Wunderlin verteidigt.