2.3.4. Indessen liess sich der Beschwerdeführer nur während des Haftverfahrens sowie im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens gleichzeitig von zwei Rechtsanwälten verteidigen: Zu Beginn des Verfahrens wurde der Beschwerdeführer auf dessen Wunsch hin durch Rechtsanwalt Julian Burkhalter verteidigt (vgl. act. 010 ff.; 057 ff.; 076 f.; 078 ff.; 134; 147 ff. sowie Aktenzusammenzug Ziff. 1.2 f.). Da dieser am Ostermontag (18. April 2022) jedoch unabkömmlich war und nicht an der Haftverhandlung vor Zwangsmassnahmengericht teilnehmen konnte, aber ein Fall von notwendiger Verteidigung vorlag, hatte die Haftrichterin für das Haftverfahren eine Verteidigung sicherzustellen (vgl. hierzu: