2. 2.1. Fraglich ist, ob der Beschwerdeführer die Beschwerde innert Frist erhoben hat. Nach Art. 396 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen. 2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer macht in der Beschwerde geltend, die Einstellungsverfügung sei ihm und seinem Wahlverteidiger (Rechtsanwalt Julian Burkhalter) erstmals am 29. Juli 2022 zusammen mit den Akten eröffnet worden. Die Beschwerdefrist sei damit eingehalten.