" 1 Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Unter Kostenfolgen." 3.3. Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Julian Burkhalter, replizierte mit Eingabe vom 5. September 2022. 3.4. Mit Eingabe vom 14. September 2022 beantragte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen amtlichen Verteidiger Rechtsanwalt Thierry Wunderlin: " 1 Es sei die Beschwerde gutzuheissen.