Julian Burkhalter) verteidigen zu lassen. Am 20. April 2022 reichte Rechtsanwalt Thierry Wunderlin eine vom Beschwerdeführer am 19. April 2022 ausgestellte Vollmacht ein und ersuchte darum, als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers eingesetzt zu werden. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 22. April 2022 die amtliche Verteidigung mit Wirkung ab 18. April 2022 an und Rechtsanwalt Thierry Wunderlin wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gestützt auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 26. April 2022 als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers bestellt.