1.2. Der Beschwerdeführer konnte in der Folge noch gleichentags durch die Kantonspolizei Aargau verhaftet und delegiert zur Sache und über die wirtschaftlichen Verhältnisse einvernommen werden, wobei Rechtsanwalt Julian Burkhalter auf Wunsch des Beschwerdeführers als dessen notwendiger Verteidiger an den Einvernahmen teilnahm. Anlässlich der Einvernahme zur Sache stellte Rechtsanwalt Julian Burkhalter zu Handen des Protokolls den Antrag, er sei als amtlicher Verteidiger einzusetzen.