3.3.3. Wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausführt, ist eine Einstellungsverfügung durch die beschuldigte Person mangels Beschwer grundsätzlich nicht anfechtbar, selbst wenn sie für sie eine nachteilige Begründung enthält (LIEBER, in: DONATSCH/LIEBER/SUMMERS/W OHLERS, Kommentar zur -5-