in der Strafsache gegen A._____ -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Gemäss den Berichten der Kantonspolizei Aargau vom 18. April und vom 9. Juni 2022 werden der Beschwerdeführerin wiederholte Tätlichkeiten gegenüber ihrem Sohn (Betroffener) vorgehalten. 1.2. Mit Schreiben vom 7. Juli 2022 liess der Beistand des Betroffenen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Akten zukommen und erklärte, im Sinne des Kindeswohls verzichte er "auf eine Weiterführung der Strafverfolgung der Beschuldigten". 2. Am 13. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: