1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. - 10 - 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. 4.1. Das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 4.2. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)