Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau habe informiert, dass er nicht gezwungen werde, hier zu sein, er habe ja Einsprache gegen den Strafbefehl gemacht. Der Beschwerdeführer habe erneut auf die Dokumente gezeigt und gesagt, dass er nun als Zuschauer Platz nehme, wenn zuvor nicht geklärt werde, wer von diesen beiden Personen der Beschuldigte sei. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau habe informiert, dass er als Zuschauer Platz nehmen dürfe. Es sei sein gutes Recht, als beschuldigte Person nicht anwesend zu sein. Dies gelte dann als Einspracherückzug. Die Verhandlung wurde daraufhin geschlossen.