Dieser Wortwechsel habe sich ein paar Mal wiederholt. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau habe festgestellt, dass sich der Beschwerdeführer der Verhandlung nicht unterziehen wolle, weshalb die Verhandlung abgebrochen werde, wenn er nicht mitmachen wolle. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau habe den Beschwerdeführer erneut aufgefordert, Platz zu nehmen. Der Beschwerdeführer habe sich weiterhin geweigert, [den ihm zugewiesenen] Platz einzunehmen, und gesagt, dass er "jetzt als Zuschauer Platz nehme". Vor der Verhandlung wolle er zuerst wissen, wer der Beschuldigte sei, es seien nämlich zwei verschiedene Namen auf den Unterlagen vermerkt – einmal A. und einmal D..