2.4. Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau: " 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. -3- 2. Der Strafbefehl OSTA ST.2022.148 der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 19. April 2022 erwächst damit in Rechtskraft. 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Aarau, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 48.00, zusammen Fr. 1'048.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.