2. 2.1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau überwies den Strafbefehl samt Akten am 17. Mai 2022 an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2.2. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 ordnete der Präsident des Bezirksgerichts Aarau unter anderem die Befragung des Beschwerdeführers an und lud ihn zur Hauptverhandlung auf den 4. Juli 2022 vor. 2.3. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 4. Juli 2022 weigerte sich der Beschwerdeführer, den Anordnungen des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau Folge zu leisten. Nachdem der Beschwerdeführer als Zuschauer Platz genommen hatte, wurde die Hauptverhandlung beendet.