Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilte den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 19. April 2022 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) sowie mehrfachen Missachtens von Anordnungen des Sicherheitspersonals im öffentlichen Verkehr gemäss Art. 9 Abs. 1 BGSGT [recte: Art. 9 Abs. 1