4.4. Nicht zu beanstanden ist sodann die Abweisung des Dispensationsgesuchs. Die Beschwerdeführerin stellte ihren Antrag auf Dispensation von der Hauptverhandlung bzw. Sistierung erst einen Tag vor der Verhandlung, mithin am 9. Mai 2022 (telefonisch, per E-Mail und per am 11. Mai 2022 -7-