C., Q., vom 9. Mai 2022; act. 83). Am 10. Mai 2022 sandte die Beschwerdeführerin dem Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Brugg sodann um 7:53 Uhr eine E-Mail, worin sie ausführte, das Verfahren sei eingestellt, da sie die Anzeige zurückziehe und ausserdem stehe ihr Name nicht auf der Vorladung, weshalb sie nicht vorgeladen worden sei (E-Mail vom 10. Mai 2022, act. 77).