ten habe und dass das Gesuch daher – und auch infolge unzureichender Gründe – abgewiesen werde. Der Gerichtspräsident wies die Beschwerdeführerin des Weiteren darauf hin, dass sie mehrere Monate Zeit gehabt habe, sich zu organisieren, woraufhin diese entgegnet habe, dass sie ein Arztzeugnis organisieren werde und er dann nichts mehr machen könne (Aktennotiz des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 9. Mai 2022, act. 53). Mit E-Mail vom 9. Mai 2022 (13:51 Uhr) liess die Beschwerdeführerin dem Bezirksgericht Brugg ein vom 6. Mai 2022 datiertes "Sistierungsgesuch" zukommen.