2.2. Die Beschwerdeführerin macht beschwerdeweise geltend, sie habe am Montag, 9. Mai 2022, telefonisch wie auch schriftlich eine Sistierung des Strafverfahrens beantragt. Da sie ein drei Monate altes Baby gehabt und noch stündlich gestillt habe sowie auch aus medizinischen Gründen, habe sie nicht vor Gericht erscheinen können. Das entsprechende Arztzeugnis habe sie dem Bezirksgericht Brugg ein paar Tage zuvor zukommen lassen.