2. 2.1. Mit Beschwerde vom 9. Juli 2022 (Postaufgabe am 14. Juli 2022) wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 7. Juli 2022. Sie beantragt sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei auf das Ausfällen einer Busse zu verzichten. -3- 2.2. Mit Beschwerdeantwort vom 17. August 2022 beantragt der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Brugg die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Vizepräsidentin zieht in Erwägung: