Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 (Posteingang: 4. Juli 2022) erstattete die A. GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) in Vertretung der D. AG bzw. der E. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Baden gegen B., weil er am 12. März 2022 mit dem Fahrzeug mit dem Kontrollschild […] durch unberechtigtes Parkieren auf dem Parkplatz […] an der [..] in Baden das vom Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden am 8. Juli 2016 erlassene gerichtliche Verbot gemäss Art. 258 ZPO missachtet habe. 2. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 4. Juli 2022: