Immerhin sei die Berufsausübung auf dem Spiel gestanden und gemäss Art. 63 Lebensmittelgesetz habe ihm ein Schuldspruch unter Annahme eines Vergehens gedroht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts präjudiziere der Kostenentscheid die Entschädigungsfrage. Umgekehrt habe die beschuldigte Person Anspruch -4-