2. 2.1. Laut dem durch die anwesenden Polizisten ausgefüllten Polizeiprotokoll "FinZ-Set" vom 18. März 2022 ordnete der zuständige Pikett-Staatsanwalt um 0:22 Uhr mündlich bei A. die durch einen Arzt/eine Ärztin oder eine Pflegeperson durchzuführende Abnahme einer Blut- und Urinprobe und deren Auswertung durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau in Bezug auf die Blutalkoholkonzentration an. Gemäss den Angaben der anwesenden Polizisten habe sich A. um 1:28 Uhr geweigert, sich freiwillig den angeordneten Massnahmen zu unterziehen. Es erfolgte keine zwangsweise Durchsetzung.