Selbst bei Mitbeschuldigten einer Tat kann der Aufwand der jeweiligen amtlichen Verteidiger voneinander abweichen, kommt es doch jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn der Beschwerdeführer vorbringt, die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe die anwaltlichen Absprachen zur Kostenreduzierung nicht berücksichtigt, so ist er darauf hinzuweisen, dass die Anfragen nach dem Stand im Umfang, wie sie getätigt worden sind, nach dem oben Gesagten nicht vollständig zu entschädigen sind. Daher ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nicht zu bemängeln.