Vielmehr geht daraus hervor, dass es sich dabei grösstenteils um sozialbetreuerische Bemühungen handelte, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Prozess stehen und damit nicht sachbezogen waren. Ausweislich der Akten war die Beschuldigte bereits seit dem 27. April 2021 in psychotherapeutischer Behandlung aufgrund ihres Zustands und absolvierte diesbezüglich gar einen stationären Aufenthalt in der Zeit vom 12. Juli bis zum 21. August 2021 (act. 118). Demnach wurde sie professionell betreut und es wurde durch eine Fachperson dazu beigetragen, ihr seelisches Leid zu mindern. -8-