Überdies kam die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten jeweils sehr zeitnah den Anfragen der Beschuldigten nach, das D. zu ersuchen, das Gutachten prioritär zu erstellen. Ferner stellte sie am selben Tag, als ihr das Gutachten zugestellt wurde, den Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht. Die Verzögerung ist daher nicht ihr anzulasten.