dass wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens erfolgen würde. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nach dem Begutachtungsauftrag mit toxikologischer Auswertung keine weiteren Untersuchungshandlungen vorgenommen, was ebenfalls darauf schliessen lässt, dass eine Verurteilung wenig wahrscheinlich war (vgl. E. 3.3.1 hiervor). Die Beschuldigte wurde sodann auch nur einmal einvernommen und nicht in Haft versetzt, was einen Hinweis auf eine mögliche Verurteilung geliefert hätte. Daher ist der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu folgen, dass die Anfragen nach dem Stand des Verfahrens nicht in vollem Umfang entschädigt werden können.