Am 6. Oktober 2021 beanstandete der Beschwerdeführer die Verzögerung seitens D. erneut (act. 116). Der Staatsanwalt ersuchte die obduzierende Ärztin mit E-Mail vom 8. Oktober 2021 um Einhaltung der Frist bis Mitte Oktober 2021 (act. 130). Das Gutachten vom 11. Oktober 2021 ging am 12. Oktober 2021 bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein und führte als Todesart ein akzidentielles Geschehen auf (act. 131 ff.). Gleichentags wurde den Parteien der Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht gestellt (act. 163) und am 13. Dezember 2021 das Verfahren schliesslich eingestellt (act. 205 ff.).