Dem Ersuchen um Priorisierung kam der Staatsanwalt am 20. August 2021 nach (act. 115). Mit E-Mail vom 21. September 2021 stellte die obduzierende Ärztin der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Zustellung des Gutachtens etwa Mitte Oktober in Aussicht und erklärte die Verzögerung mit einer längeren Abwesenheit vom D. ihrerseits (act. 126). Dies teilte der Staatsanwalt dem Beschwerdeführer bzw. der Beschuldigten mit Schreiben vom 27. September 2021 mit (act. 127). Am 6. Oktober 2021 beanstandete der Beschwerdeführer die Verzögerung seitens D. erneut (act. 116).