Die Verzögerung durch das D., Z., habe bei der traumatisierten Mandantin (Kindsverlust und daraus resultierende strafrechtliche Vorwürfe) eine sehr grosse psychische Belastung ausgelöst, u.a. mit einem längeren stationären Klinikaufenthalt. Das Nachfragen hinsichtlich Verfahrensstand und das Drängen auf eine entlastende Rückmeldung sowie das Einreichen von Therapieberichten und Aufenthaltsbestätigungen sei angemessen und notwendig gewesen. Man habe sich unter den amtlichen Verteidigern sogar auf ein Nachfragen von nur einem der beiden Rechtsanwälte geeignet, um doppelten Aufwand zu verhindern.