2.2. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, der Kostennote vom 27. Oktober 2021 seien alle notwendigen Bemühungen detailliert zu entnehmen, ergänzend seien die von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten pauschal kritisierten Aufwendungen für das Nachfragen nach dem Stand mit Schreiben vom 14. März 2022 nochmals einzeln begründet worden. Die Verzögerung durch das D., Z., habe bei der traumatisierten Mandantin (Kindsverlust und daraus resultierende strafrechtliche Vorwürfe) eine sehr grosse psychische Belastung ausgelöst, u.a. mit einem längeren stationären Klinikaufenthalt.