sei pauschal mit 4 Stunden anzurechnen, so dass der Gesamtaufwand (8 Std. bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00) Fr. 1'600.00 betrage. Die Reisespesen sowie der Aufwand für Fotokopien, Telefon und Porti seien pauschal mit Fr. 200.00 zu entschädigen. Des Weiteren seien Fr. 138.60 MWST zu berücksichtigen. Folglich seien für die amtliche Verteidigung Kosten in Höhe von Fr. 1'938.60 zu entschädigen. Weitergehende Aufwendungen, insbesondere die verschiedenen, nicht zwingend erforderlichen Abklärungen nach dem Stand des Verfahrens, seien nicht zu entschädigen.