Der Präsident entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte ein Strafverfahren gegen B. und C. (nachfolgend: die und der Beschuldigte) wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ihres Sohnes. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 15. April 2021 setzte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau lic. iur. A., Rechtsanwalt (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Wirkung ab 10. April 2021 als amtlichen Verteidiger der Beschuldigten ein.