keit vor Ort zufolge Verletzungen und Bewusstlosigkeit des Beschwerdeführers nicht (anders) festgestellt werden konnte. Nach dem Gesagten steht im Ergebnis fest, dass der Beschwerdeführer, der mit Cannabis-Spu- ren im Blut ein Motorrad lenkte und dabei einen Unfall verursachte, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat.