4.3. 4.3.1. Unstreitig und ausweislich der Akten ist vorliegend erstellt, dass der Beschwerdeführer am 6. April 2021 einen Personenwagen mit drei Insassen (u.a. D.) lenkte und um ca. 20:00 Uhr im Festungstunnel in Aarburg anhielt und auch ausstieg (vgl. Einvernahme Beschwerdeführer vom 6. April 2021, Fragen 24 und 27). Ebenfalls steht fest, dass die Mitfahrerin D. zu diesem Zeitpunkt Kokain im Fahrzeug mitführte und dem -6- Beschwerdeführer dies bekannt war (vgl. Einvernahme Beschwerdeführer vom 6. April 2021, Frage 34; Strafanzeige Betäubungsmittel-Delikt der Regionalpolizei Zofingen vom 6. April 2021).