3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bringt in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juni 2022 vor, dass der Beschwerdeführer ein Motorfahrzeug gelenkt und dieses ohne Notfall in einem Tunnel angehalten habe. Infolgedessen sei durch die Polizei die Fahrfähigkeit des Beschwerdeführers überprüft worden. Die Blutanalyse habe ergeben, dass die Betäubungsmittelkonzentration im Körper unter dem Grenzwert gewesen sei, jedoch habe der Konsum von Kokain nachgewiesen werden können. Indem der Beschwerdeführer gemäss Blutanalyse Kokain konsumiert und ohne Notfall in einem Tunnel angehalten habe, habe er das Strafverfahren widerrechtlich und schuldhaft eingeleitet, weshalb es gerechtfertigt sei, ihm