Beschwerdeführer ab diesem Zeitpunkt also spekulieren, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein Strafverfahren gegen ihn führt. Mit Bezug auf den Beizug des Verteidigers ist diese Tatsache aber nicht von Belang, da der Beschwerdeführer – wie er selbst ausführt – erst im Zeitpunkt der Parteimitteilung seinen Verteidiger aufsuchte. Dies wird durch die vom Verteidiger eingereichte Kostennote im Übrigen auch bestätigt, wird in dieser doch erst Aufwand ab dem 16. Juli 2019, mithin also erst nach Erlass der Parteimitteilung vom 12. Juli 2019 ausgewiesen.