1 seiner Beschwerdeanträge an sich die integrale Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragte. Doch selbst wenn die Beschwerde so zu verstehen wäre, dass die Verfügung vom 24. Mai 2022 auch hinsichtlich der abgewiesenen Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren angefochten wurde, könnte insoweit mangels rechtsgenüglicher Begründung nicht auf die Beschwerde eingetreten werden. -7- 1.5. Zusammenfassend ist auf die Beschwerde nur insoweit einzutreten, als sie sich gegen Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung richtet.