Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Rechtsbeistand den Wohnsitz oder Sitz hat. Vorliegend war der nächste Werktag erst der Dienstag, 7. Juni 2022, da der Montag, 6. Juni 2022, auf den Pfingstmontag fiel. Der Pfingstmontag gilt zwar in arbeitsrechtlicher Hinsicht nicht überall als Feiertag. Namentlich in den Bezirken Muri und Bremgarten, für welche die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zuständig ist, gilt der Pfingstmontag nicht als kantonaler Feiertag (vgl. Art. 20a Abs. 1 ArG i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. c und d EG ArG). Dies ist vorliegend aber nicht -6-