1.3. Mit Parteimitteilung vom 12. Juli 2019 teilte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten dem Beschwerdeführer mit, sie beabsichtige das gegen ihn geführte Strafverfahren durch Einstellungsverfügung abzuschliessen. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung angesetzt, um allfällige Beweisanträge zu stellen sowie Entschä- digungs- oder Genugtuungsbegehren zu beziffern und zu belegen. 1.4. Am 26. Juli 2019 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten folgende Einstellungsverfügung: