1.2. Am 25. März 2019 reichte D., der Grossvater von C., betreffend vergleichbarer Verdächtigungen wie im obgenannten Verfahren STA4 ST.2017.2774 per E-Mail eine Gefährdungsmeldung beim Bezirksgericht Lenzburg, Familiengericht, als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein. Diese E-Mail sendete D. in Kopie (unter anderem) auch an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. Diese nahm daraufhin telefonisch Kontakt mit dem Bezirksgericht Lenzburg auf und zog die bezirksgerichtlichen Verfahrensakten bei. Weitere Verfahrenshandlungen nahm sie nicht vor. Sie informierte den Beschwerdeführer damals auch nicht über das Strafverfahren.