Der Beschwerdeführer begründet diesen Vorwurf mit Beschwerde damit, dass er Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens sei. Sein Aufwand für seine Einvernahme vom 27. Oktober 2021 "sowie die diversen Telefonate und Mails mit der Polizei und seinem Anwalt" habe insgesamt drei Stunden betragen. Bei der Einvernahme habe er die Aussage verweigert. Er habe aber erkannt, dass das angeblich falsch parkierte Fahrzeug gar nicht der B. AG gehört habe, was er (ausserhalb des Protokolls) mitgeteilt habe.