Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 29. April 2022 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Vizepräsidentin entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Entscheid vom 3. Juli 2019 erliess der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg folgendes gerichtliches Verbot: " Jegliches unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück […], ist richterlich verboten. Widerhandlungen werden auf Antrag mit Busse bis zu CHF 2'000.00 bestrafte (Art. 258 Abs. 1 ZPO). Das Verbot ist bis zum 31.12.2038 befristet."